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Änderungen in den Umsatzsteuerregeln für den E-Commerce

Ab dem 1. Juli 2021 wurde das Online-Einkaufen beispielweise auf AliExpress teurer. Die Europäische Union hat in einer großen Reform des Umsatzsteuerrechts neue Spielregeln für den grenzüberschreitenden Handel festgelegt. Unternehmen, die grenzüberschreitend verkaufen, mussten sich auf eine ziemliche Revolution einstellen. Welche Regeln gelten bereits ab Juli 2021? Und was bedeutet das für europäische Online-Händler? Wir fassen die wichtigsten Regeln zusammen.

 

EU-Verordnungen regeln die Einfuhr von Waren in die Europäische Union. Bisher mussten Bestellungen aus Drittländern mit einem Warenwert von unter 22 Euro nicht beim Zoll angemeldet werden. Seit dem 1. Juli 2021 entfällt diese Freigrenze. Die neuen Regeln wirken sich vor allem auf chinesische Verkaufsplattformen aus, auf denen die Produkte gerade wegen der fehlenden Steuer viel billiger gekauft werden konnten. Ab Anfang Juli 2021 werden alle Sendungen mit dem im jeweiligen EU-Staat geltenden Mehrwertsteuersatz versteuert.

 

Darüber hinaus wurde ein spezielles IOSS-Verfahren eingeführt mit dem sämtliche Einfuhr-Versandhandelsumsätze mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro mittels eines zentralen Zugangs elektronisch deklariert und versteuert werden können. Die MOSS-Regeln für die Abrechnung der Mehrwertsteuer wurden ebenfalls erweitert, da ein neuer One-Stop-Shop (OSS) eingerichtet worden ist. Bislang galt MOSS nur für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen. Wir werden diese geheimnisvollen Abkürzungen gleich erklären.

 

Das neue OSS-Verfahren umfasst Folgendes:

 

  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen,
  • bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, sofern der Ort der Dienstleistung im Land des Verbrauchers liegt,
  • bestimmte Lieferungen von Gegenständen über Handelsplattformen.

 

VEREINFACHUNG DES EUROPÄISCHEN HANDELS

 

Eine wichtige Änderung ist, dass sich Unternehmen nicht mehr in jedem EU-Land, in dem sie Verkäufe tätigen wollen, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen. Seit 1. Juli 2021 können deutsche Unternehmen, die sich für die Nutzung des OSS-Verfahrens registriert haben, ihre Melde- und Zahlungsverpflichtungen für umsatzsteuerliche Zwecke zentral übermitteln. Dieses Verfahren erfolgt somit viel schneller und bequemer, weil es in der jeweiligen Landessprache in Form einer Quartalsmeldung erfolgen kann.

 

Wer ist von den Änderungen betroffen?

 

Alle europäischen Unternehmen im Bereich des E-Commerce sind von diesen rechtlichen Änderungen betroffen. Alle EU-Mitgliedstaaten hatten bis Ende Juni 2021 Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften an das EU-Mehrwertsteuerpaket anzupassen. Seit dem 1. April 2021 können sich Unternehmen auf dem IOSS-Portal eines beliebigen EU-Mitgliedsstaates registrieren. Der gesamte Prozess sollte den Verkauf innerhalb der Europäischen Union vereinfachen.

 

Warum werden diese Änderungen eingeführt?

 

Aus Sicht der EU-Experten sind die Vorteile in drei Aspekten zu erwarten. Erstens geht es darum, faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer zu sichern. Gerade die großen Verkaufsplattformen wie AliExpress, Ebay und Amazon sind von den neuen Regeln stark betroffen, da Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 EUR ebenfalls besteuert werden. Zweitens sind Regeln eingeführt worden, die den Betrieb von Online-Shops vereinfachen. Dies soll durch das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) erreicht werden, auf das wir noch näher eingehen werden. Drittens sollte mit der Einführung neuer Vorschriften das Steuerrecht in der Europäischen Union verschärft und der Mehrwertsteuer-Betrug verhindert werden.

 

Wann ist eine Lieferung umsatzsteuerfrei?

 

Lieferungen innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Laut Gesetz ist eine Befreiung von der Mehrwertsteuer möglich, sofern die Steuer im Rahmen des IOSS abgerechnet wird oder das Kurierunternehmen oder die Post eine Zollerklärung abgibt. Allerdings ist die Steuerfreiheit an folgende Voraussetzungen gebunden:

 

  1. Kunde ist ein Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) für innengemeinschaftliche Lieferungen,
  2. Lieferant verfügt über Belege, dass die Waren aus dem Land exportiert und an einen Käufer in einem anderen EU-Land geliefert wurden,
  3. Lieferant ist mit einer USt-IdNr. in der EU registriert,
  4. Lieferant kommt seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nach.

 

OSS und IOSS – was sollten Sie wissen?

 

Das OSS-Verfahren löste ab dem 1. Juli das MOOS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) ab. One-Stop-Shop konzentriert sich auf den B2C-Sektor und führt den Begriff der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Gegenständen ein, der den bisherigen Begriff "Versandhandel" ersetzte. Mit dem OSS wurden die Schwellenwerte für Umsätze aufgehoben, bei deren Überschreitung die Mehrwertsteuer im Land der Niederlassung des Käufers registriert und abgeführt werden muss.

 

Es wurde ein einheitlicher und einziger Schwellenwert eingeführt, der 10.000 Euro beträgt.

 

Die ersten 10.000 Euro Umsatz werden mit dem lokalen Umsatzsteuersatz im Herkunftsland versteuert. Alle Umsätze, die darüber hinaus gehen, sind im jeweiligen Bestimmungsland zu versteuern. Hierfür können Sie sich für das neue OSS-System der EU in dem Land Ihres Firmensitzes registrieren lassen. Wenn Sie sich für das OSS regiestiert haben, müssen Sie dann vierteljährlich eine Steuererklärung abgeben, die den Wert der Verkäufe in jedem Land der Europäischen Union ausweist.

 

Mit dem IOSS-Verfahren soll es für Unternehmen, die Waren von außerhalb der EU an in der Europäischen Union ansässige Kunden liefern, einfacher werden, die Mehrwertsteuer zu erheben und zu erklären.

 

Das Verfahren gilt für Waren mit geringem Wert (bis zu 150 Euro). Nicht-EU-Händler haben die Möglichkeit, sich für das IOSS registrieren zu lassen oder Zollgebühren zu berechnen. Mit den neuen Rechtsvorschriften wird sichergestellt, dass nicht der Kunde die Mehrwertsteuer zahlt, wenn die Waren an ihn geliefert werden, sondern der Händler.

 

Im IOSS-Verfahren sind die Bedingungen für die Abrechnung der Mehrwertsteuer praktisch dieselben wie im OSS-Verfahren. Der Grundgedanke dieses Verfahrens besteht darin, die Kunden vor zusätzlichen (versteckten) Kosten zu schützen.

 

Die OSS und IOSS zielen darauf ab, die Konsumenten zum Einkauf innerhalb der Europäischen Union zu bewegen. Im Gegensatz wird es für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern schwieriger: Sie müssen einen in der EU ansässigen Vermittler damit beauftragen, die Mehrwertsteuer in ihrem Namen zu erheben und abzurechnen, wenn sie Waren innerhalb der EU verkaufen wollen. Allerdings sind nur Unternehmen aus Drittstaaten zugelassen, mit denen die EU ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat.

 

Die Vorschriften, die am 1. Juli 2021 in Kraft traten, zielen darauf ab, die Steuerregelungen zu vereinfachen und den elektronischen Handel auf den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union auszurichten. Die EU will die Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer für die Online-Händler vereinfachen. In der Praxis bedeutet dies höhere Preise für Online-Käufe und mehr Steuereinnahmen für die Haushaltskassen der Mitgliedstaaten.

 

Die gute Nachricht ist, dass Omnipack ihren Kunden bei allen Zoll- und Steuerformalitäten zur Seite steht. Wenn Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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